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Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen für GStart Kleinanzeigen

Diese Nutzungsbedingungen gelten ab dem 01. Juli 2021. Die bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Nutzungsbedingungen finden Sie hier.

 Die Gstart ltd 61-63, Borough Road, Middlesbrough. TS1 2JH betreibt unter der Bezeichnung „GStart.de Kleinanzeigen“ eine deutschsprachige Website sowie weitere Dienste, lokale und mobile Anwendungen, Services und Tools (im Folgenden zusammen „GStart.de Kleinanzeigen-Dienste“).

 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der GStart Kleinanzeigen-Dienste. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, wenn sie von GStart Kleinanzeigen nicht schriftlich bestätigt worden sind.

 Die Nutzungsbedingungen und die GStart Kleinanzeigen-Dienste werden ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

 Wenn Sie die GStart Kleinanzeigen-Dienste als Verbraucher nutzen und Verträge über kostenpflichtige Leistungen mit GStart Kleinanzeigen abschließen, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das GStart Kleinanzeigen wie folgt belehrt:

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fax: +49 32121408905, E-Mail: webmaster@gstart.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Widerrufsfolgen

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Besondere Hinweise

 

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

 

 

 #################################

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

    An GStart ltd, 61-63, Borough Road, Middlesbrough. TS1 2JH,

 

E-Mail: mail@gstart.de Fax: +4932121408905:

 

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

 

    Bestellt am ()/erhalten am ()

 

    Name des/der Verbraucher(s)

 

    Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

    Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 ###########################

§ 1 Leistungsbeschreibung und Bewerbung der Anzeigen

 

 

 

    GStart Kleinanzeigen stellt mit den GStart Kleinanzeigen-Diensten einen Online-Service zur Verfügung, über den der Nutzer als Inserent aus Texten und Bildern bestehende Angebote und Gesuche (im Folgenden „Anzeigen“) erstellen und veröffentlichen sowie als Interessent veröffentlichte Anzeigen anderer Nutzer einsehen kann. Darüber hinaus ermöglichen die GStart Kleinanzeigen-Dienste auch den Austausch elektronischer Nachrichten zwischen Inserenten und Interessenten. Soweit dies zur Konvertierung in für die GStart Kleinanzeigen-Dienste taugliche Dateiformate erforderlich ist, wird GStart Kleinanzeigen die Anzeigen des Nutzers in Formate für die Nutzung in mobilen Anwendungen und Webseiten konvertieren.

    Die GStart Kleinanzeigen-Dienste dienen dem Veröffentlichen von Anzeigen und dem Zusammenführen von Anbietern und Interessenten der eingestellten Waren und Dienstleistungen. GStart Kleinanzeigen ist selbst nicht Anbieter der jeweils mit den Anzeigen beworbenen Produkte.

    Im Rahmen der Anzeigendarstellung und auf der Übersichtsseite eines Nutzers zeigt GStart Kleinanzeigen zusätzliche Angaben zum Nutzer und dessen Aktivitäten in den GStart Kleinanzeigen-Diensten an (dies können z.B. Angaben zur Antwortrate und/oder durchschnittlichen Antwortzeit auf Anfragen zu veröffentlichten Anzeigen sein, sog. Aktivitätsindikatoren) GStart Kleinanzeigen kann den Nutzer zudem anhand bestimmter Kriterien kennzeichnen.

    GStart Kleinanzeigen ermöglicht es Nutzern, sich basierend auf einer konkreten Interaktion miteinander gegenseitig und öffentlich zugänglich zu bewerten. Die Nutzung des Bewertungssystems richtet sich nach dem Grundsatz zur Bewertungsfunktion von GStart Kleinanzeigen.

    GStart Kleinanzeigen ermöglicht es Nutzern, anderen Nutzern oder Anzeigen zu folgen sowie Suchaufträge zu speichern. GStart Kleinanzeigen informiert den Nutzer über Artikel auf der Merkliste, u.a. bei Änderungen in der Beschreibung oder Preisänderungen, über neu eingestellte Artikel der gefolgten Nutzer sowie über neue passende Artikel zu einem Suchauftrag.

    GStart Kleinanzeigen veröffentlicht und bewirbt die GStart Kleinanzeigen-Dienste und die von den Nutzern eingestellten Anzeigen selbst und durch Dritte, zum Beispiel durch Einbindung der Anzeigen oder Ausschnitten davon auf Webseiten, innerhalb von Software-Applikationen (“Apps”), in E-Mails, in Print-, Funk- und Fernsehmarketingkampagnen oder in anderen Medien. GStart Kleinanzeigen ermöglicht auch Dritten, ihre Angebote und Dienstleistungen über die GStart Kleinanzeigen-Dienste zu bewerben. GStart Kleinanzeigen kann zur Unterstützung dieser Aktivitäten auch Dritten Zugang zu den über die GStart Kleinanzeigen-Dienste veröffentlichten Daten, Informationen und Inhalten zur Verfügung stellen. Der Nutzer gestattet GStart Kleinanzeigen die vorgenannte Verwendung seiner Anzeigen zum Zwecke der Bewerbung und Steigerung der Reichweite der GStart Kleinanzeigen-Dienste. Das gilt auch für Übersetzungen zum Zwecke der Einbindung der übersetzten Anzeigen in fremdsprachige Angebote.

    Der Kundenservice von GStart Kleinanzeigen ist für jeden Nutzer kostenfrei zur Einreichung von Beschwerden und anderen Anfragen zugänglich und betreibt hierzu für gewerbliche Nutzer auch ein internes Beschwerdemanagementsystem. Der Kundenservice dokumentiert eingereichte Beschwerden, prüft diese sorgfältig und wird die ggfs. erforderlichen Maßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens ergreifen und den Nutzer hierüber bzw. über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informieren. GStart Kleinanzeigen überprüft sein internes Beschwerdemanagementsystem regelmäßig und erstellt hierüber einen Bericht.

    GStart Kleinanzeigen ermöglicht es den Nutzern, die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien zu sortieren (bspw. Einstelldatum, Preis). Darüber hinaus werden in den Suchergebnissen auch Anzeigen angezeigt, für deren hervorgehobene Darstellung (z.B. als Top-Anzeige) sich der jeweilige Anbieter zur Zahlung einer zusätzlichen Gebühr bereit erklärt hat. Mehr Informationen zu den möglichen Optionen zur hervorgehobenen Darstellung im Rahmen der Anzeigendarstellung finden Sie hier.

 

§ 2 Registrierung, Benutzerkonto

    Für die vollständige Nutzung der GStart Kleinanzeigen-Dienste, insbesondere für das Einstellen von Anzeigen, das Anzeigen bestimmter Kontaktdaten von Inserenten und den Austausch elektronischer Nachrichten mit anderen Nutzern, ist eine Registrierung des Nutzers bei GStart Kleinanzeigen erforderlich. Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass es sich bei dem Nutzer um eine natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft handelt. Ist der Nutzer minderjährig, darf er sich nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei GStart Kleinanzeigen registrieren. GStart Kleinanzeigen behält sich in diesem Fall vor, die Erbringung von Leistungen von der Vorlage eines Nachweises der Zustimmung der Erziehungsberechtigten abhängig zu machen.

    Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung von GStart Kleinanzeigen erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der Daten nach erfolgter Registrierung ist der Nutzer verpflichtet, die Daten unverzüglich im passwortgeschützten Nutzerbereich der GStart Kleinanzeigen-Dienste selbst zu aktualisieren.

    Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit GStart Kleinanzeigen ab, mit dem er die Geltung der Nutzungsbedingungen akzeptiert sowie die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung erklärt. Akzeptiert GStart Kleinanzeigen die Registrierung, erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit einem personalisierten Link. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen GStart Kleinanzeigen und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der GStart Kleinanzeigen-Dienste (im Folgenden „Nutzungsvertrag“) zustande. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Nutzer den mit der Bestätigungs-E-Mail mitgeteilten Link aufrufen und so seine E-Mail-Adresse verifizieren. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.

    Mit erfolgreicher Registrierung wird für den Nutzer ein Nutzerkonto angelegt, auf das er mit Hilfe seiner E-Mail-Adresse und seines bei der Registrierung gewählten Passwortes zugreifen kann. Das Passwort kann vom Nutzer jederzeit über den passwortgeschützten Nutzerbereich geändert werden. Es ist vom Nutzer geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Stellt der Nutzer fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten unbefugt genutzt werden, hat er dies GStart Kleinanzeigen unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern.

    Jeder Nutzer darf sich für die private Nutzung und für eine gewerbliche bzw. freiberufliche Nutzung (“gewerbliche Nutzer”) der GStart Kleinanzeigen-Dienste jeweils nur einmal bei den GStart Kleinanzeigen-Diensten registrieren. Nutzerkonten sind nicht übertragbar.

    GStart Kleinanzeigen kann die Nutzung bestimmter Funktionen der GStart Kleinanzeigen-Dienste oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, von der Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen, z. B. der Angabe zusätzlicher Daten, einer Prüfung und Verifizierung der Daten des Nutzers, der Nutzungsdauer, der Art der Nutzung (privat/gewerblich), dem bisherigen Zahlungsverhalten des Nutzers und/oder der Vorlage bestimmter Nachweise abhängig machen.

    GStart Kleinanzeigen behält ferner sich vor, zwecks Verbesserung des Nutzererlebnisses neue oder veränderte Funktionen und Features beschränkt auf bestimmte Nutzergruppen zu testen, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von GStart Kleinanzeigen zumutbar ist. Dies kann zu unterschiedlichen Darstellungen bei verschiedenen Nutzern führen.

    Der Nutzer erhält auf seiner Nutzerprofilseite eine Übersicht der von ihm veröffentlichten Anzeigen. Zudem erhält er Informationen über seine Aktivitätsindikatoren und kann Änderungen an seinen Einstellungen, Präferenzen und Daten vornehmen.

    Im Rahmen der GStart Kleinanzeigen-Dienste hat GStart Kleinanzeigen Zugang zu verschiedenen Informationen über Nutzer, einschließlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere solche Informationen, die Nutzer im Rahmen der GStart Kleinanzeigen-Dienste an GStart Kleinanzeigen übermitteln (z.B. Kontakt- oder Anzeigeninformationen) sowie solche, die bei der Erbringung und Abwicklung der GStart Kleinanzeigen-Dienste generiert werden (z.B. Bewertungen, Aktivitätsindikatoren oder Kommunikation). Nutzer erhalten über den GStart Kleinanzeigen-Dienst Informationen, die für die Erbringung des GStart Kleinanzeigen-Dienstes erforderlich sind (insbesondere die Nachrichten und Kontaktinformationen eines interessierten Käufers). Nutzer haben über den Bereich “Meins” zudem Zugang zu wichtigen von ihnen übermittelten Informationen (insbesondere unter Nachrichten, Anzeigen und Einstellungen).

    GStart Kleinanzeigen stellt bestimmten Nutzergruppen Analysedaten zu ihren Aktivitäten und zu den von ihnen eingestellten Anzeigen zur Verfügung. GStart Kleinanzeigen gibt die Inserate einschließlich der hierin enthaltenen Informationen über Nutzer sowie andere Informationen aus den GStart Kleinanzeigen-Diensten nur dann an Dritte weiter bzw. stellt Dritten einen Zugang zu diesen Informationen zur Verfügung, sofern das für die Erbringung des GStart Kleinanzeigen-Dienstes erforderlich (wie z.B. zur Steigerung der Reichweite im Falle der Bewerbung des GStart Kleinanzeigen-Dienstes und der Veröffentlichung der Inserate über Dritte gemäß § 1 Nr. 7 dieser Nutzungsbedingungen) oder GStart Kleinanzeigen hierzu gesetzlich oder vertraglich berechtigt ist.

 

Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch GStart Kleinanzeigen einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten des Nutzers als Betroffener informiert GStart Kleinanzeigen in der Datenschutzerklärung.

§ 3 Abschluss von Anzeigen- und Service-Paketverträgen

    Hat sich der Nutzer erfolgreich bei GStart Kleinanzeigen registriert, hat er die Möglichkeit, über die GStart Kleinanzeigen-Dienste kostenlos eigene Anzeigen zu erstellen und in den GStart Kleinanzeigen-Diensten zu veröffentlichen. GStart Kleinanzeigen behält sich vor, Anzeigen in bestimmten Kategorien nur gegen Zahlung eines Entgeltes zu veröffentlichen. Unabhängig davon behält sich GStart Kleinanzeigen vor, die Anzahl von einem Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kostenlos veröffentlichter Anzeigen zu beschränken und die Veröffentlichung zusätzlicher Anzeigen nur gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten. Der Nutzer hat die Möglichkeit, bei Aufgabe einer Anzeige bestimmte kostenpflichtige Zusatzleistungen auszuwählen und zu buchen bzw. solche kostenpflichtigen Zusatzleistungen ggf. auch nach Veröffentlichung einer Anzeige hinzuzubuchen. GStart Kleinanzeigen kann für bestimmte Nutzergruppen und/oder in bestimmten Kategorien Service-Pakete mit besonderen Leistungen oder Konditionen anbieten.

    Mit Eingabe der Anzeige-Daten, ggf. Auswahl kostenpflichtiger Zusatzleistungen oder der Auswahl des gewünschten Service-Pakets und dem Absenden des entsprechenden Formulars gibt der Nutzer gegenüber GStart Kleinanzeigen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die zeitlich begrenzte Veröffentlichung der Anzeige (im Folgenden „Anzeigenvertrag“) oder eines Service-Pakets (im Folgenden „Service-Paketvertrag“) in den GStart Kleinanzeigen-Diensten ab, für die zusätzliche Bedingungen gelten können. Der Vorgang lässt sich vor dem Absenden des Formulars jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters bzw. der Applikation abbrechen. Der Nutzer hat außerdem die Möglichkeit, vor dem Absenden des Formulars den Inhalt der entworfenen Anzeige mit Hilfe einer Vorschau-Funktion zu überprüfen und seine Angaben ggf. zu korrigieren.

    GStart Kleinanzeigen kann das Angebot zum Abschluss eines Anzeigenvertrages durch eine gesonderte Erklärung gegenüber dem Nutzer oder durch Freischaltung der Anzeige annehmen. Mit Annahme des Angebotes durch GStart Kleinanzeigen kommt der Anzeigenvertrag bzw. der Service-Paketvertrag zustande. GStart Kleinanzeigen ist nicht zur Annahme von Vertragsangeboten des Nutzers verpflichtet.

    Die Anzeigendaten werden jeweils elektronisch gespeichert. Der Nutzer kann seine Anzeigen im passwortgeschützten Nutzerbereich der GStart Kleinanzeigen-Dienste verwalten, insbesondere dort auch löschen. Der Text des Anzeigenvertrages bzw. des Service-Paketvertrages wird nicht gesondert gespeichert. Die Nutzungsbedingungen, die dem Anzeigenvertrag bzw. dem Service-Paketvertrag zugrunde liegen, kann der Nutzer jedoch jederzeit über die Website von GStart Kleinanzeigen abrufen und anschließend in wiedergabefähiger Form speichern.

    Auch nach dem Zustandekommen eines Anzeigenvertrages ist es aus technischen Gründen möglich, dass die Anzeige nicht unmittelbar nach dem Freischalten über die Kategoriensuche oder mit Hilfe von Suchbegriffen innerhalb der GStart Kleinanzeigen-Dienste aufgefunden werden kann.

    Im Falle eines Rechnungsversandes erfolgt diese ausschließlich auf elektronischem Weg.

    Es ist dem Nutzer nicht gestattet, Dritten die erworbenen Leistungen ohne Zustimmung durch GStart Kleinanzeigen anzubieten oder zu überlassen, dies gilt insbesondere für Leistungen aus einem Service-Paketvertrag.

 

§ 4 Inhaltliche Anforderungen an eingestellte Anzeigen

    Der Nutzer ist verpflichtet, jede Anzeige in die jeweils passende Kategorie einzustellen und sein jeweiliges Angebot wahrheitsgemäß und unter Angabe aller relevanten Merkmale und Eigenschaften mit Worten und möglichst auch durch aussagekräftige Bilder zu beschreiben. GStart Kleinanzeigen kann den Nutzer unterstützen, z.B. indem anhand des angegebenen Titels eine Kategorie oder weitere Merkmale zum angebotenen Artikel vorgeschlagen werden. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Eingaben sorgfältig zu prüfen und nur zutreffende Vorschläge für seine Anzeige zu übernehmen.

    Der Nutzer ist ferner verpflichtet, bei der Aufgabe einer Anzeige anzugeben, ob er die Anzeige privat oder in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit veröffentlicht. GStart Kleinanzeigen kann unter bestimmten Bedingungen verlangen, dass der Nutzer generell festlegt, ob er sein Nutzerkonto rein privat oder rein gewerblich nutzt.

    Das Einstellen von Anzeigen, Texten, Bildern oder sonstigen Inhalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen, diese Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, ist untersagt. Insbesondere ist es verboten, Inhalte einzustellen,

    -die gegen urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz verstoßen,

    -die gegen die Grundsätze von GStart Kleinanzeigen bezüglich verbotener Inhalte verstoßen, oder

    -die unwahre Angaben enthalten oder die sonst irreführend sind.

    Nutzer, die die GStart Kleinanzeigen-Dienste als gewerbliche Anbieter oder sonst geschäftsmäßig nutzen, unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen. Sie sind u. a. dazu verpflichtet, die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen und dazu insbesondere eine vollständige, den gesetzlichen Anforderungen genügende Anbieterkennzeichnung anzugeben. Weitergehende Informationen hierzu finden sich auf der Hilfeseite von GStart Kleinanzeigen. GStart Kleinanzeigen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dort zusammengefassten Angaben.

 

§ 5 Besondere Pflichten des Nutzers

    Der Nutzer ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den sicheren Betrieb der GStart Kleinanzeigen-Dienste gefährden oder andere Nutzer belästigen könnten oder die sonst über eine bestimmungsgemäße Nutzung der GStart Kleinanzeigen-Dienste hinausgehen. Er ist insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen,

    -E-Mail-Werbung, SMS-Werbung, Kettenbriefe oder andere belästigende Inhalte zu versenden,

    -Viren oder andere Technologien zu versenden, die die GStart Kleinanzeigen-Dienste oder die Interessen bzw. das Eigentum anderer Nutzer schädigen könnten,

    -die Infrastruktur der GStart Kleinanzeigen-Dienste einer übermäßigen Belastung auszusetzen oder auf andere Weise das Funktionieren der GStart Kleinanzeigen-Dienste zu stören oder zu gefährden,

    -Inhalte von GStart Kleinanzeigen ohne vorherige Einwilligung von GStart Kleinanzeigen zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der GStart Kleinanzeigen-Dienste hinausgeht.

    -die Anzeigen oder sonstigen Inhalte Dritter ohne deren vorherige Einwilligung zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der GStart Kleinanzeigen-Dienste hinausgeht.

    -ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von GStart Kleinanzeigen Crawler, Spider, Scraper oder andere automatisierte Mechanismen zu nutzen, um auf die GStart Kleinanzeigen-Dienste zuzugreifen und Inhalte zu sammeln,

    -Informationen, insbesondere E-Mail-Adressen oder Rufnummern, über andere Nutzer ohne die vorherige Einwilligung der Nutzer zu sammeln bzw. zu verwenden,

    -Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf die GStart Kleinanzeigen-Dienste zu verhindern oder einzuschränken.

 

    Der Nutzer ist verpflichtet, alle innerhalb der GStart Kleinanzeigen-Dienste gespeicherten Daten und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken aktuell oder künftig benötigt oder benötigen könnte, auf einem eigenen Speichermedium zu sichern und zu archivieren.

 

§ 6 Löschen von Anzeigen, Sperrung von Nutzern, sonstige Maßnahmen

    GStart Kleinanzeigen ist berechtigt, in die GStart Kleinanzeigen-Dienste eingestellte Anzeigen oder sonstige Inhalte des Nutzers ganz oder teilweise zu löschen oder die Veröffentlichung von Anzeigen oder sonstigen Inhalten des Nutzers zu verzögern oder nicht vorzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anzeige oder der Inhalt gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen gesetzlichen Vorgaben verstößt, oder dass der Nutzer sonst schuldhaft vertragliche Pflichten verletzt hat. GStart Kleinanzeigen kann den Nutzer in einem solchen Fall außerdem verwarnen und/oder vorläufig oder dauerhaft von der Nutzung der GStart Kleinanzeigen-Dienste ausschließen. Bei einer vorläufigen oder dauerhaften Sperrung wird GStart Kleinanzeigen den Nutzer über diesen Umstand 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Sperrung informieren und diesen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) begründen, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Die vorgenannte Frist gilt nicht, sofern die Kündigung oder dauerhafte Sperrung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung erfolgt oder GStart Kleinanzeigen nachweisen kann, dass der Nutzer wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat, was zur Kündigung bzw. dauerhaften Sperrung geführt hat.

    GStart Kleinanzeigen behält sich außerdem vor, Anzeigen nicht zu veröffentlichen bzw. aus den GStart Kleinanzeigen-Diensten zu entfernen, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das inserierte Produkt nicht frei verkäuflich ist oder sonst in rechtswidriger Weise angeboten wird, oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anzeige zu missbräuchlichen Zwecken geschaltet werden soll oder wurde. GStart Kleinanzeigen behält sich außerdem vor, bestimmte Produkte von einer Inserierung auszuschließen und entsprechende Anzeigen zu entfernen, wenn diese Produkte typischerweise zu missbräuchlichen Zwecken inseriert werden.

    Wurde ein Nutzer durch GStart Kleinanzeigen von der Nutzung der GStart Kleinanzeigen-Dienste ausgeschlossen oder wurde der Nutzungsvertrag mit dem Nutzer beendet, darf der Nutzer die GStart Kleinanzeigen-Dienste auch mit anderen Nutzerkonten, einschließlich solcher Nutzerkonten, die für Dritte angelegt wurden, nicht mehr nutzen und sich nicht erneut für eine Registrierung bei den GStart Kleinanzeigen-Diensten anmelden.

    GStart Kleinanzeigen ist berechtigt, die Zurverfügungstellung der GStart Kleinanzeigen-Dienste ganz oder teilweise einzuschränken oder zu beenden sowie die Veröffentlichung von Anzeigen oder sonstigen Inhalten von Nutzern zu verzögern, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsbeschränkungen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, oder dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten).

    Ergreift GStart Kleinanzeigen eine der Maßnahmen gemäß diesem § 6, insbesondere bei einer Einschränkung, Sperrung oder Kündigung nach § 10 Nr. 2, haben Nutzer die Möglichkeit, den einer solchen Maßnahmen zugrunde liegenden Sachverhalt im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens des Kundenservices von GStart Kleinanzeigen (vgl. § 1 Nr. 7 dieser Nutzungsbedingungen) zu klären.

§ 7 Gebühren

    Für bestimmte, im Zusammenhang mit den GStart Kleinanzeigen-Diensten erbrachte Leistungen und die Nutzung bestimmter Funktionen der GStart Kleinanzeigen-Dienste erhebt GStart Kleinanzeigen Gebühren. GStart Kleinanzeigen wird den Nutzer vor jeder Buchung einer kostenpflichtigen Leistung ausdrücklich auf die Kostenpflichtigkeit sowie auf die Höhe der anfallenden Kosten hinweisen.

    Von GStart Kleinanzeigen für die Erbringung eigener Leistungen innerhalb der GStart Kleinanzeigen-Dienste genannte Preise verstehen sich jeweils in Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    Vereinbarte Entgelte sind jeweils sofort zur Zahlung fällig und können über die von GStart Kleinanzeigen akzeptierten Zahlungsmittel beglichen werden. Sofern GStart Kleinanzeigen als Zahlungsmittel den Bankeinzug mittels SEPA-Lastschrift anbietet und akzeptiert, erfolgt die Ankündigung des Lastschrifteinzugs („Pre-Notification“) mit einer Frist von mindestens fünf Werktagen; die Frist für die SEPA-Pre-Notification wird dementsprechend auf fünf Tage verkürzt. Schlägt der Forderungseinzug trotz rechtzeitiger Ankündigung fehl und hat der Nutzer das Fehlschlagen zu vertreten, hat er GStart Kleinanzeigen die hierdurch entstandenen Mehrkosten zu erstatten.

 

§ 8 Haftung von GStart Kleinanzeigen

    Die in den GStart Kleinanzeigen-Diensten veröffentlichten Anzeigen und sonstigen Inhalte von Nutzern geben nicht die Meinung von GStart Kleinanzeigen wieder und werden von GStart Kleinanzeigen nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. GStart Kleinanzeigen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Anzeigen enthaltenen Angaben und auch keine Gewähr für die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der von Nutzern angebotenen Waren oder Dienstleistungen.

    GStart Kleinanzeigen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von GStart Kleinanzeigen, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. GStart Kleinanzeigen haftet zudem dem Grunde nach für durch GStart Kleinanzeigen, ihre Vertreter, leitende Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung von GStart Kleinanzeigen ist ausgeschlossen.

    Soweit die Haftung von GStart Kleinanzeigen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Haftung des Nutzers

    Der Nutzer stellt GStart Kleinanzeigen von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer in die GStart Kleinanzeigen-Dienste eingestellten Anzeigen und sonstigen Inhalten oder wegen dessen sonstiger Nutzung der GStart Kleinanzeigen-Dienste gegenüber GStart Kleinanzeigen geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von GStart Kleinanzeigen einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

    Der Nutzer ist verpflichtet, GStart Kleinanzeigen im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Anforderung unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung dagegen erforderlich sind.

    Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung des Nutzers bleibt unberührt.

§ 10 Beendigung des Nutzungsvertrages

 

    Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag, soweit nicht anders vereinbart, z.B. im Rahmen eines Service-Pakets, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen. Dazu genügt die Übersendung einer Kündigungserklärung per E-Mail an den Kundenservice von GStart Kleinanzeigen (service@GStart.de) oder postalisch an: GStart ltd – Nutzeranfragen, 61-63, Borough Road, Middlesbrough. TS1 2JH  E-Mail: mail@gstart.de. Im Falle einer Kündigung während einer laufenden kostenpflichtigen Zusatzleistung besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung.

    GStart Kleinanzeigen kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Ist zwischen dem Nutzer und GStart Kleinanzeigen eine Vereinbarung über eine kostenpflichtige, mit einer bestimmten Laufzeit verbundenen Zusatzleistung zustande gekommen, und endet die vereinbarte Laufzeit erst nach dem in Satz 1 bestimmten Zeitpunkt, ist eine Kündigung durch GStart Kleinanzeigen nur mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der vereinbarten Laufzeit der Zusatzleistung möglich. Gegenüber gewerblichen Nutzern wird GStart Kleinanzeigen die Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) begründen, wobei sich die Gründe u.a. aus § 6 Nr. 1 und Nr. 2 dieser Nutzungsbedingungen ergeben können. Der Nutzer darf ab Zugang einer durch GStart Kleinanzeigen erklärten Kündigung keine neuen Leistungen von GStart Kleinanzeigen mehr buchen. Die Frist gilt nicht, sofern die Kündigung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder behördlicher Anordnung erfolgt. GStart Kleinanzeigen wird dem Nutzer dies gesondert begründen, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Das Recht von GStart Kleinanzeigen zur Löschung einzelner Anzeigen, zur Sperrung von Nutzern und zur Durchführung sonstiger Maßnahmen nach § 6 sowie das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

    Mit Beendigung des Nutzungsvertrages werden alle laufenden Anzeigen des Nutzers aus den GStart Kleinanzeigen-Diensten entfernt und das Nutzerkonto des Nutzers deaktiviert. Ein Zugriff auf das Nutzerkonto durch den Nutzer besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Das Nutzerkonto und alle dazu gespeicherten Daten des Nutzers werden spätestens sechs Monate nach Vertragsbeendigung gelöscht. Dies gilt nicht für Daten, zu deren Aufbewahrung GStart Kleinanzeigen gesetzlich verpflichtet ist oder an deren Aufbewahrung ein berechtigtes Interesse hat, z.B. um nach einer berechtigten Sperrung ein erneutes Anmelden zu verhindern. Aggregierte Daten, die durch die Nutzung generiert wurden, können grundsätzlich auch nach Vertragsende weiterhin aufbewahrt werden.

    GStart Kleinanzeigen behält sich außerdem das Recht vor, Nutzerkonten mit unvollständigen Registrierungsdaten und Nutzerkonten, die für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten inaktiv waren, unwiderruflich zu deaktivieren und zu löschen. GStart Kleinanzeigen wird den Nutzer mindestens 30 Tage vor Löschung des Nutzerkontos entsprechend auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) benachrichtigen.

 

§ 11 Datenschutz

Detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Nutzers im Zusammenhang mit der Registrierung, der Durchführung der Nutzungsvereinbarung und der Nutzung der GStart Kleinanzeigen-Dienste finden sich in der Datenschutzerklärung von GStart Kleinanzeigen.

§ 12 Änderung der Nutzungsbedingungen

Für Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gilt: Der Nutzer kann den geänderten Nutzungsbedingungen einerseits zustimmen, indem er sie mit dem Einstellen einer Anzeige oder bei der Anfrage zu einem Inserat akzeptiert; GStart Kleinanzeigen wird dies dann durch einen entsprechenden Hinweis besonders kennzeichnen. Andererseits kann GStart Kleinanzeigen dem Nutzer jederzeit eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen vorschlagen. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden den Nutzern spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber GStart Kleinanzeigen in Textform angezeigt wird. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. GStart Kleinanzeigen weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden zusätzlich auf der Website von GStart Kleinanzeigen veröffentlicht.

§ 13 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

 

    Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte kann sich GStart Kleinanzeigen anderer verbundener Unternehmen bedienen.

    GStart Kleinanzeigen ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

    Auf die Nutzungsbedingungen, den Nutzungsvertrag und alle darauf basierende Vereinbarungen zwischen GStart Kleinanzeigen und dem Nutzer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Handelt der Nutzer als Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Nutzer einen weitergehenden Schutz gewähren.

    Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und den darauf basierenden Vereinbarungen entstehende Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Für Nutzer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Nutzers.

    GStart Kleinanzeigen ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

    GStart Kleinanzeigen ist bereit, mit den hier aufgeführten Mediatoren zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit gewerblichen Nutzern zu erzielen; vor Einleitung eines solchen Mediationsverfahrens sollten gewerbliche Nutzer jedoch versuchen, ihr Anliegen mit dem Kundenservice von GStart Kleinanzeigen (siehe §1 Nr. 7 dieser Nutzungsbedingungen) zu klären.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

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